dr. madeleine linder      
Fachzahnärztin für Kieferorthopädie 

Non-Compliance-Geräte

Nicht immer reichen feste Zahnspangen aus, um die Zähne in die gewünschte Richtung zu bewegen. Gelegentlich ist der  Einsatz eines zusätzlichen Gerätes sinnvoll. Je nach individuellen Voraussetzungen stehen verschiedene Non-Compliance-Geräte* zur Verfügung. Diese erfordern  keine Mitarbeit des Patienten, sondern werden fest mit den Zähnen verbunden.  Alternativ können oft auch Außenzahnspangen  verwendet werden.

Zu den Non-Compliance-Geräten zählen unter anderem:

  • Pendulum
  • Lingualbogen, Palatinalbogen, Nance-Apparatur
  • Miniimplantate
  • Quadhelix und Gaumennahterweiterungsapparatur
  • Herbstscharnier, Jasper Jumper und Forsus-Apparatur


*Compliance bezeichnet in der Medizin den Willen des Patienten zur Mitwirkung an einer Therapie, z. B. die herausnehmbare Zahnspange häufig genug zu tragen. Bei Non-Compliance-Geräten ist dies nicht erforderlich.


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